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Vortrag "Das Recht in den Werken des Sir Walther Scott" in Hamburg

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„A lawyer without history or literature is a mechnic; if he pessesses some knowledge of these, he may venture to call himself an architect“ - Summary des Vortrages von RA Dr. David Stechern

Vortrag von RA Dr. David Stechern am 16.09.2009 zum Thema “Das Recht in den Romanen des Sir Walter Scott” vor Mitgliedern der Deutsch – Schottischen Juristenvereinigung (DSJUV)

Auf Einladung der DSJUV hat Herr Dr. David Stechern zu dem Thema „Das Recht in den Romanen des Sir Walter Scott“ einen Vortrag gehalten. Herr Dr. Stechern führte zunächst in die Thematik ein, indem er zur Biografie von Sir Walter Scott berichtete. Sir Walter Scott steht als „Dichterjurist“ auf der Schnittstelle zwischen Literatur und Recht. Sein literarisches Schaffen ist eng mit seiner juristischen Tätigkeit als Anwalt und Sheriff der Grafschaft Selkirk verknüpft. Sein wohl berühmtestes Werk ist der historische Roman „Ivanhoe“. Scott hat aber auch zu Beginn seines literarischen Schaffens etwa Goethes „Götz von Berlichingen“ ins Englische übersetzt und veröffentlicht, aber unter eigenem Namen. Goethe und Scott standen in regem Briefkontakt, wenngleich sie sich nie persönlich kennen lernten.

Dr. Stechern schilderte dann am Beispiel des Romans „Ivanhoe“ das Rechtsinstituts des Gottesurteils durch Zweikampf. Der Zweikampf war ein wichtiges Element bei der Beweisfindung im Prozess. Durch seine Niederlage – die durch den Ausruf „craven“ manifestiert wurde – galt der unterlegende Kämpfer als des Meineides überführt und verlor sein „liberam legem“ als Zeuge aussagen zu können. Hervorzuheben ist, dass eine Mordanklage sogar noch bis 1819 durch Zweikampf entkräftet werden konnte ( Ashford vc. Thornton).

Sodann schilderte der Referent anhand des Romans „The Heart of Midlothian“ in anschaulicher Weise den Ablauf eines Kindsmordsprozesses im Schottland des achtzehnten Jahrhunderts. Nach der Anklage durch den „Kings`s Advocate“ wird die Verhandlung und insbesondere die Beratung der Geschworenen dargestellt. Dabei wurde deutlich, dass die Geschworenen regelmäßig der Klasse entstammen mussten, der auch der Angeklagte entstammte. Auch tagten die Geschworenen üblicherweise nicht in einem Gerichtsraum, sondern durchaus in Privathäuser oder auch Gaststätten. In Schottland konnte das Urteil mit einfacher Stimmenmehrheit der Geschworenen gefällt werden. Daher war – anders als in England und später Amerika - eine ungerade Anzahl von Geschworenen üblich. Das Urteil der Geschworenen teilte der Kanzler der Geschworenen dem Richter mit. Die Urteilsverkündung erfolgte dann durch den „Doomster“; dieses Amt, das auch die Vollstreckung des Urteils beinhaltete, wurde jedoch 1773 abgeschafft, nachdem sich ein Mann hierzu hatte ernennen lassen, um den Richter wegen eines gegen ihn ergangenen Urteils zu beschimpfen.

Der Referent ging weiterhin auf die „legalen Bettler“ in Schottland ein; hier insbesondere auch auf die „Kings´s Bedsmen“, die ernannt wurden und von denen es nur so viele gab, wie der König Lebensjahre zählte. Die „King`s Bedesmen“ sollten als Gegenleistung für die Ernennung für das Wohlergehen des Königs beten. Die „King“ s Bedmen“ durfte im Gegensatz zu den übrigen legalen Bettlern in allen Grafschaften des Königreichs betteln.

​Dr. Stechern führte am Beispiel des Romans „Die Braut von Lammermoor“ in das Appellationsrecht zum „House of Lords“ ein. Hierbei schilderte der Referent, dass es Auslegungsprobleme gab, ob schottischen Fällen ein Revisionsrecht vor dem „House of Lords“ zustand. Die entsprechende Regelung im Unionsvertrag zwischen England und Schottland war unklar. Letztlich wurden schottische Appellationsfälle vor dem „House of Lords“ verhandelt; ab 1876 auch mit schottischen Richtern.

Anhand des Romans „Waverley“ machte der Referent deutlich, weshalb verräterische Trinksprüche zu einer Anklage und Verurteilung wegen Hochverrats führen können.

Abschließend schilderte Dr. Stechern Sir Walter Scotts Sicht der Anwälte: Anwalt Glossin tritt als Schurke auf, der das Recht als Instrument einsetzt, um seine Ziele zu erreichen. Daneben entwirft Scott mit dem Advokaten Pleydell ein positives Bild eines Anwalts, der dann auch in seiner Bibliothek stehend sagt: „Dies ist mein Handwerkszeug. Ein Jurist ohne Literatur und ohne Geschichtskunde ist ein guter Handwerker, (…); besitzt er aber einige Kenntnisse von diesem, so kann er sich zu einem Architekten entwickeln.“

Die Mitglieder waren von dem anschaulichen Vortrag begeistert und dankten Dr. Stechern für seine Ausführungen herzlich.

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